Verusachergerechte Mobilitätsfinanzierung
Die Infrastrukturkosten, die externen Kosten und die Betriebskosten der Mobilität sollen für alle Verkehrsträger und Verkehrsteilnehmenden den Verursachern direkt belastet werden können. Dieses System soll die bisherige Finanzierung ersetzen und staatsquotenneutral sein.
Der Regierungsrat wird gebeten in einem Bericht aufzuzeigen, welche rechtlichen und praktischen Grundlagen (inkl. Politischen Entscheide) auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene notwendig sind, um ein System einzuführen, mit dem sich die Infrastrukturkosten, die externen Kosten und die Betriebskosten der Mobilität für alle Verkehrsträger und Verkehrsteilnehmenden im Kantonsgebiet den Verursachern zurechnen lassen. Dieses System soll die bisherige Finanzierung ersetzen und staatsquotenneutral sein.
Begründung:
Mobilität stiftet grossen individuellen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen. Allerdings verursacht Mobilität auch negative Begleiterscheinungen wie Schadstoffausstoss, Umwelt- und Lärmbelastung, Staukosten, etc. Betroffen davon sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons in ähnlichem Ausmass, unabhängig von ihrem jeweils eigenen Mobilitätsverhalten und dem Nutzen, der aus der Mobilität gezogen wird. Wer von Mobilität profitiert, soll jedoch auch die damit verbundenen Kosten tragen. Deshalb sind die Kosten von Mobilität durch die Nutzer individuell abzugelten. Andere Finanzierungen sind zu streichen. Zudem soll die zeitliche und örtliche Knappheit von Verkehrsinfrastruktur besser in den Nutzungskosten reflektiert werden. Für die Einführung verursachergerechter Mobilitätsabgaben könnten folgende Eckwerte gelten:
- Das System soll bisherige Abgaben, Subventionen und Finanzierungen ersetzen und möglichst staatsquotenneutral ausgestaltet sein.
- Sämtliche Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Luft, Wasser) sind grundsätzlich gleich zu behandeln.
- Die Gebühren für die Infrastrukturnutzung sollen die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur finanzieren und direkt proportional zur Fahrdistanz und zur Beanspruchung der Infrastruktur erhoben werden. Sie sollen einen Beitrag leisten zur gleichmässigeren Auslastung der Infrastruktur.
- Die Gebühren für Schadstoffausstoss und Lärmbelastung sollen direkt proportional zur Fahrleistung und den Emissionen der Verkehrsteilnehmenden geleistet werden.
- Das System soll möglichst national und damit schweizweit eingeführt werden.
- Die Tarifierung ist so auszugestalten, dass, wo und wenn gewünscht, Lenkungswirkung erzielt werden kann.
- Die entsprechenden Arbeiten des Bundes sowie der Kenntnisstand auf EU-Ebene sind im Bericht zu berücksichtigen.
- Erträge aus Fahrleistungen im Kanton Zürich sollen bei einer nationalen Regelung im Kanton Zürich wieder ausgeschüttet bzw. rückvergütet werden, und zwar proportional zur Nutzung bzw. Beanspruchung.
(Der Regierungsrat ist bereit das Postulat entgegenzunehmen. Die SP hat Diskussion verlangt.)